Schwerpunkte
Rechtliche Grundlagen und Bedeutung
Wann ist das Besserstellungsverbot anzuwenden – Auswirkungen bei Nichtbeachtung, Rechtsprechung
Tarifautonomie und Besserstellungsverbot
Berücksichtigung von sonstigen Arbeitsbedingungen
Isolierte Betrachtung von Einnahmen
Beschreibung
Sie befassen sich mit der Beantragung, Bewilligung oder der Verwaltung von Zuwendungen bzw. Förderungen, die Personalausgaben beinhalten? In diesem Seminar erhalten Sie von uns entsprechende Verwaltungskenntnisse in Bezug auf das Besserstellungsverbot.
Immer wenn es bei Zuwendungen um Personalausgaben geht, bekommt die Beachtung des Besserstellungsverbots zentrale Bedeutung. Die allgemeine Sichtweise, es gehe dabei darum, dass Beschäftigte nicht besser bezahlt werden dürfen, als vergleichbar im öffentlichen Dienst, ist sehr verkürzt.
Was gilt es, konkret zu beachten? Welche verbreiteten Fehler gilt es zu vermeiden?
Lernen Sie in diesem Seminar anhand von Praxisbeispielen, wie Sie Beanstandungen und Rückforderungen von vorneherein vermeiden können.
Auf einen Blick
Format
OnlineAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
2 Stunden- Fachkräfte
- Fach- und Leitungskräfte
- Beschäftigte, die aktuell mit der Beantragung, Bewilligung oder insgesamt mit der Verwaltung von Zuwendungen/ Förderungen befasst sind
- Quer- oder Wiedereinsteiger:innen mit geringen oder keinen Verwaltungskenntnissen
- Fachkräfte
- Fach- und Leitungskräfte
- Beschäftigte, die aktuell mit der Beantragung, Bewilligung oder insgesamt mit der Verwaltung von Zuwendungen/ Förderungen befasst sind
- Quer- oder Wiedereinsteiger:innen mit geringen oder keinen Verwaltungskenntnissen
Dozierende
Andreas Kotewitz
Anmeldung
Seminar: Besserstellungsverbot? Wann gilt es und was bedeutet es konkret?
- 15. Oktober 2024, 09:00 – 11:00 Uhr
- Online
- 69,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 109,00 € für Mitglieder, sonst 129,00 €
- Anmeldeschluss: 01.10.2024
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Tage & Uhrzeiten
- 15. Oktober 2024, 09:00 – 11:00 Uhr
Ansprechpartner:in
- Solvejg Hesse
- 030/275 82 82 27
- hesse@akademie.org