ÜBER UNS
Das Paritätische Eingliederungshilfeforum ist ein interdisziplinäres Fachinformations- und Weiterbildungsangebot des Paritätischen Wohlfahrtsverbands LV Berlin e.V. und der Paritätischen Akademie Berlin gGmbH.
Es stellt darüber hinaus ein professionelles Expertennetzwerkes aus freien Trägern der Eingliederungshilfe, Verbänden, Stiftungen, Verwaltungen, Universitäten und Forschungsinstituten bereit. Hier werden außerdem (fach-)politische Positionen der Paritätischen Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe erarbeitet, gebündelt und in der Fachöffentlichkeit diskutiert.
UNSER TEAM
Regina Schödl
Referentin Eingliederungshilfe
Uwe Brohl-Zubert
Referent Soziale Psychiatrie und
Queere Lebensweisen
Steffi Spies
Bildungsreferentin
Tim Redfern
Referent Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
UNSER ZIEL
Das Paritätische Eingliederungshilfeforum dient den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin zur Professionalisierung, Qualifizierung und Vernetzung und bietet eine Plattform zur Mitwirkung und Gestaltung an Veränderungs- und Innovationsprozessen in der Eingliederungshilfe.
INFORMATION UND BERATUNG
Wir informieren unsere Mitgliedsorganisationen zeitnah, kompetent und umfassend über alle relevanten fachlichen und fachpolitischen Entwicklungen in Berlin. In Fachgremien und Trägerversammlungen bieten wir Ihnen Gelegenheiten der Beteiligung an fachpolitischen Prozessen und des Austausches miteinander. Hier diskutieren und erarbeiten wir verbandliche Positionen, die wir mit Verwaltung und Politik kommunizieren.
Sind Sie an der Mitgliedschaft beim Paritätischen Berlin interessiert? Unter folgendem Link finden Sie Informationen rund um die Mitgliedschaft und können bei Rückfragen direkt Kontakt aufnehmen: https://www.paritaet-berlin.de/verband/mitglied-werden/aufnahmeverfahren.html
UMSETZUNG DES BUNDESTEILHABEGESETZES IN BERLIN
2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung in New York ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention, UN-BRK). Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde von 177 Staaten und der EU abgeschlossen und trat 2008 in Kraft. Menschen mit Behinderung werden nicht mehr als krank angesehen, sondern als gleichberechtigte Personen betrachtet.
Mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtete sich Deutschland, nationales Recht entsprechend weiterzuentwickeln. Die UN-BRK trat am 26. März 2009 in Kraft. Sie ist eine wichtige Leitlinie der Behindertenpolitik für Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung für die gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der Verabschiedung des BTHG (Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen) am 23. Dezember 2016, ging ein längerer Prozess voraus. Schließlich wurde ein grundlegender Umbau der Eingliederungshilfe und deren Organisationsstrukturen in Gang gesetzt mit dem Ziel, das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK umzusetzen.
Die Umsetzung des BTHG und dessen Anspruch auf einen Haltungs- und Systemwechsel beherrscht die derzeitige Fachdiskussion der Eingliederungshilfe. Die Neugestaltung hat unmittelbare Auswirkungen auf die freien Träger der Eingliederungshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V. Deren Angebotsspektrum reicht von der besonderen Wohnform (ehemals stationäre Wohnstätten) bis hin zu Leistung im eigenen Wohnraum. Angebote der Tagesstruktur werden in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in Tagesstätten zur Beschäftigung vorgehalten. Hinzu kommt die Bereitstellung eines vielfältigen Freizeit‑, Bildungs- und Beratungsangebotes für Menschen mit und ohne Behinderung.
Die Regelungen des neuen Berliner Rahmenvertrages SGB IX spielen eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung des Systems der Eingliederungshilfe im Land Berlin.