Beschreibung
Zum 01.01.2020 ist die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nun nicht mehr nach dem Fürsorgesystem des SGB XII erbracht, sondern sind als eigenständiges Leistungsrechts im 2. Teil des SGB IX geregelt.
Die Leistungen der neuen Eingliederungshilfe sind in vier Leistungsgruppen eingeteilt. Zu jeder Leistungsgruppe gibt es einen Leistungskatalog, dessen Leistungen zum Teil an anderen Stellen des Gesetzes inhaltlich geregelt werden. Die Leistungen der neuen Eingliederungshilfe sind nicht mehr begrenzt, daher kommen weitere, im Gesetz unbenannte Leistungen hinzu, die eine Bedarfsdeckung im Einzelfall möglich machen.
Themenschwerpunkte:
• Überblick über die einzelnen Leistungsbereiche
• praxisorientierte Erläuterung der vier Leistungsgruppen der neuen Eingliederungshilfe
• Einordnung der Leistungstypen in das neue System
• Abgrenzung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu den Leistungen der Pflege
• Die vier Leistungsgruppen:
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Dozentin: Regina Schödl, Dipl. Sozialarbeiterin (FH) / M.A. Sozialmanagement
Referentin für Eingliederungshilfe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. mit dem Schwerpunkt Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin
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Dozierende
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Regina Schödl
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20. Oktober 2023, 09:00 – 13:00 Uhr
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